
Führerschein-Erweiterung B196 (125er-Regelung)
Mit der Schlüsselzahl B196 kannst du Leichtkrafträder bis 125 cm³ fahren – ohne eine zusätzliche Prüfung abzulegen! Diese Erweiterung ist perfekt für alle, die bereits im Besitz der Klasse B sind.
Das Beste: Keine Prüfung erforderlich! Nach der Schulung wird die Schlüsselzahl B196 direkt in deinen Führerschein eingetragen.
Was darfst du mit B196 fahren?
- Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum
- Motorleistung bis 11 kW (15 PS)
- Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg
- Mit oder ohne Beiwagen
Wichtig: Die B196-Erweiterung gilt nur in Deutschland. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Voraussetzungen und Ausbildung
Voraussetzungen
- Mindestalter: 25 Jahre
- Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Ausbildungsumfang
- 4 Theorie-Einheiten à 90 Minuten
- 5 Praxis-Einheiten à 90 Minuten
- Keine theoretische Prüfung
- Keine praktische Prüfung
Ausbildungsumfang für B196
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorieunterricht
- 4 Einheiten klassenspezifischer Stoff Motorrad
Praktische Ausbildung
- Keine vorgeschriebenen Sonderfahrten - die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach deinem persönlichen Lernfortschritt.
Vorteile der B196 Erweiterung
Deine Vorteile mit B196
- Kein zusätzlicher Führerschein erforderlich
- Kein Prüfungsstress
- Mehr Mobilität auf zwei Rädern
- Einfacher Einstieg in die Motorradwelt
Anmeldung und Ablauf
Die B196-Erweiterung kannst du schnell und unkompliziert bei uns absolvieren. Nach Abschluss der Schulung erhältst du eine Bescheinigung, mit der du die Eintragung der Schlüsselzahl B196 bei der Führerscheinstelle beantragen kannst.
Die gesamte Ausbildung lässt sich in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen abschließen - je nach deiner zeitlichen Verfügbarkeit.